Wegen Corona gekündigt?
Das Corona-Virus führt zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen – auch für Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber kündigt.  Natürlich ist „Corona“ an sich kein Kündigungsgrund. Es müssen schon erhebliche Auswirkungen, wie Auftragsmangel oder dauerhafte Lieferstörungen vorliegen. Durch Kurzarbeit sollen außerdem Kündigungen vermieden werden. Dies wäre auch das mildere Mittel, bevor an eine Beendigung geacht werden kann.
Fachanwalt einschalten
Unsere Erfahrungen als Fachanwälte für Arbeitsrecht zeigen, dass Arbeitgeber vorschnell zur Kündigung greifen, ohne dass bereits ein erheblicher Arbeitsmangel vorliegt. In solchen Fällen vertreten wir die Beschäftigten mit Erfolg. Ebenso stellen wir oft einen Verstoß gegen die Sozialauswahl fest. Auch dies ein Grund, eine Kündigung erfolgreich anzugreifen.
Kostenloses Erstgespräch
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Rechtsposition einzuschätzen. In einem ersten Gespräch können wir beurteilen, ob sich eine Klage lohnt und evtl. Formfehler vorliegen.
Unsere Sozietät ist auf das „Arbeitsrecht für Arbeitnehmer“ spezialisiert. Scheuen Sie sich nicht, einen ersten Kontakt aufzunehmen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Kanzlei Gaidies Heggemann & Partner
Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg
Tel.: 040 28088611 (Frau Grüssing)

Sie finden die Adresse Mönckebergstr. 17 direkt gegenüber dem Karstadt-Haupthaus. Mit der U-Bahn Station Mönckebergstraße. Mit dem Pkw: Karstadt-Parkhaus Kleine Rosenstraße